II. MITGLIEDSCHAFT

Art. 3

Mitglieder können alle im Bözingenfeld niedergelassenen Unternehmen werden. Das Bözingenfeld bezeichnete Gebiet wird wie folgt umgrenzt:

  • durch die Länggasse (nördlich beginnend) / Kirchenfeldweg / Jakobstrasse im Westen
  • den Längfeldweg im Süden
  • die Gemeindegrenze im Osten
  • die alte Solothurnstrasse im Norden

Art. 3 bis

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder Ablehnung beitrittswilliger Unternehmen.

Der Austritt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand jederzeit auf das Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.

Mitgliedschaft anfordern